Dem Unterzeichnenden ist bekannt, dass die Teilnahmebedingungen für „Die Beste Idee Deutschlands 2010“ wie folgt lauten:

"Die Beste Idee Deutschlands 2010 " - Teilnahmebedingungen

1. Sat. 1 veranstaltet gemeinsam mit der Stiftung "Het Beste Idee van Nederland", einer Stiftung niederländischen Rechts, den Wettbewerb "Die Beste Idee Deutschlands 2010".

2. Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen.

3. Allgemeine Informationen über den Wettbewerb stehen auf die Internetseiten www.diebesteideedeutschlands.de und www.bestidaward.com

4. Korrespondenzsprache ist deutsch.

5. Die eingereichte Idee muss einen innovativen Charakter haben; sie muss geeignet sein, einen neuen Bedarf zu befriedigen oder neuartige Lösungen zur Befriedigung eines bestehenden Bedarfs aufzuzeigen. Sie soll den bisherigen Stand der Technik bei Waren, Dienstleistungen oder Technologien wesentlich verbessern.

6. Sat. 1 und die Stiftung entscheiden unter Ausschluss des Rechtswegs, welcher Teilnehmer den Wettbewerb "Die Beste Idee Deutschlands 2010" gewonnen hat.

7. Der Teilnehmer garantiert und gewährleistet nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Idee von ihm stammt, dass ihm die gewerblichen Schutzrechte gehören, dass er Rechte Dritter nicht wissentlich verletzt und dass er die Idee ausschließlich bei der Stiftung eingereicht hat. Gewerbliche Schutzrechte sind Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberrecht.

8. Der Teilnehmer überträgt die Idee der Stiftung ausschließlich und auf Dauer. Durch Unterzeichnung des Teilnahmeformulars überträgt der Teilnehmer der Stiftung alle gewerblichen Schutzrechte. Ausgenommen ist sein Recht, als Erfinder der Idee bezeichnet zu werden. Der Teilnehmer ermächtigt die Stiftung, seine gewerblichen Schutzrechte der BIN Innovations B.V., einer Gesellschaft niederländischen Rechts, zur Weiterentwicklung und Vermarktung übertragen. Dies unter der Voraussetzung, dass die BIN Innovations B.V. alle Einnahmen aus der Vermarktung (u.a. Lizenzeinnahmen, Erlöse aus dem Verkauf von Schutzrechten) an die BIN Germany 2010 C.V. (siehe nachstehende Nr. 10) weiterleitet. Solange der Teilnehmer die gewerblichen Schutzrechte nicht zurückerhalten hat, darf er die Idee weder nutzen noch veröffentlichen, vervielfältigen oder ändern; er darf sich auch nicht an der Vermarktung einer gleichartigen Idee oder eines gleichartigen Produkts beteiligen.

9. Der Teilnehmer wirkt an allen Maßnahmen zum Schutz der Idee mit, wenn er von der Stiftung oder der BIN Innovations B.V. dazu aufgefordert wird. Die BIN Innovations B.V. wird bei der Vermarktung der Idee auf den Namen des Teilnehmers, der die Idee eingereicht hat, in ihr geeignet erscheinender Weise hinweisen.

10. Nach Abschluss des Wettbewerbs "Die Beste Idee Deutschlands 2010" wird für die Verteilung der Einnahmen aus der Vermarktung der ausgewählten Ideen die BIN Germany 2010 C.V., eine Kommanditgesellschaft niederländischen Rechts, gegründet. Diese kehrt 30 % der Einnahmen aus der Vermarktung der ausgewählten Ideen an deren Erfinder aus. Alle ausgewählten Teilnehmer erhalten einen gleich hohen Gewinnanteil.

11. Wird die eingereichte Idee nicht zur weiteren Entwicklung und Vermarktung ausgewählt, gibt die Stiftung die gewerblichen Schutzrechte wieder an den Teilnehmer zurück.

12. Der ausgewählte Teilnehmer ist verpflichtet, an Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs teilzunehmen, u.a. Preisverleihung und Pressekonferenz. Die Stiftung wird den Teilnehmer darüber rechtzeitig informieren.

13. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Idee geheimzuhalten und sie Dritten nur mit Zustimmung der Stiftung mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Stiftung Einzelheiten über die Idee veröffentlicht.

14. Die Stiftung darf alle eingereichten Ideen veröffentlichen, auch wenn sie nicht gewonnen haben oder zur Vermarktung ausgewählt sind. Veröffentlichungen sind u.a. im Internet, im Fernsehen, im Radio, auf Symposien und Seminaren oder auf andere Weise zulässig. Die Stiftung darf den von dem Teilnehmer eingereichten Text wörtlich zitieren und Fotos, auf denen die Idee dargestellt ist, veröffentlichen, auch wenn sie nicht von dem Teilnehmer stammen.

15. Für den Wettbewerb gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz.
 
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