Wie kann ich untersuchen und garantieren, dass meine Idee nicht schon existiert, und dass ich die Rechte auf Ideen, die von anderen ausgedacht worden sind, wie beschrieben in Punkt 7 der Beteiligungsbedingungen, nicht berühre?
Punkt 7 wurde in den Bedingungen aufgenommen, um vorzubeugen, dass Teilnehmer absichtlich eine Idee einer anderen Person einschicken, obwohl diese (juristische) Person dazu keine Zustimmung erteilt hat. Es geht darum, dass auf Ehre und Gewissen mit einer eigenen Idee am Wettbewerb teilgenommen wird. Das Einschicken einer Idee durch mehrere Personen, oder namens einer anderen Person, ist schon möglich, aber dann nur falls eine von allen beteiligten Erfindern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung mitgeschickt wird. Achtung: Während des Wettbewerbs wird nur eine Person die Idee bei Präsentationen und/oder Sendungen vertreten.

Um Verwirrung in Bezug auf Punkt 7 ausschließen zu können, ist die Wortfassung dieses Punkts angepasst. Falls Sie vor dieser Anpassung schon der Satzung zugestimmt haben, brauchen Sie sich darüber keine Sorgen zu machen. Ihre Rechtsstellung und Chancen im Wettbewerb werden dadurch nicht gefährdet.
Nach welchen Kriterien wird meine Idee beurteilt?
Die Ideen werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Originalität, Produzierbarkeit, Gestaltung, Umwelt und Haltbarkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
Wird für die Teilnehmer immer eine Patentanmeldung eingereicht?
Während des Wettbewerbs werden die Ideen gründlich von Patentfachleuten untersucht. Wenn die Jury von Ihrer Idee so begeistert ist, dass Sie für unsere KG ausgewählt werden, und noch kein vergleichbares Produkt besteht, dann haben Sie die Chance auf eine Patentanmeldung. Sie werden dann auf diesem Patent als Erfinder genannt.
Ist es möglich, außerhalb des Wettbewerb meine Idee zu präsentieren?
Nein. Uns werden jährlich Hunderte von Ideen zugesandt. Wie sind unseren Teilnehmern gegenüber verpflichtet, Zeit für diese Einsendungen aufzuwenden. Jeder, der eine Idee einschickt, bekommt die Chance, diese Idee während des Wettbewerbs zu präsentieren.
Ist die Teilnahme an ein Mindest- oder Höchstalter gebunden?
Jeder, der von seiner Idee überzeugt ist, kann mitmachen, das Alter spielt dabei keine Rolle.
Ist es möglich, mit den Jurymitgliedern Kontakt aufzunehmen?
Das ist nicht möglich. Die Kontaktperson ist in jedem Fall einer der Mitarbeiter der Besten Idee Deutschlands.
Wann melde ich ein Patent an?
Wenn Sie eine Patentanmeldung einreichen, ist es wichtig zu wissen, ob Sie die Kosten dafür auf die eine oder andere Art zurück verdienen können. Ein guter Grund, ein Patent anzumelden, könnte die Stärkung Ihrer Marktposition sein. Ob Sie eine Patentanmeldung einreichen, hängt also stark von finanziellen Belangen ab. Es ist deshalb nicht sinnvoll, aus lauter Begeisterung über die Technologie ein Patent anzumelden. Eine gute Technologie bringt nämlich nicht unbedingt auch Geld ein. Deshalb muss auch über die kommerziellen Möglichkeiten nachgedacht werden.
Welche Anforderungen muss eine Idee erfüllen, um ein Patent zu erhalten?
Es gibt drei Kriterien, die die Produktidee erfüllen muss, um für ein Patent in Frage zu kommen. Diese drei Kriterien sind: Neuheit – Das Produkt darf vor dem Einreichungsdatum nicht öffentlich bekannt sein, wo auch immer in der Welt. Es muss also immer ein Patent angemeldet werden, bevor die Idee präsentiert wird. Erfinderische Tätigkeit – ein Fachmann darf nicht ohne weiteres von allein auf die Erfindung kommen. Ein unerwartetes Resultat gilt oft als Argument für erfinderische Tätigkeit. Gewerbliche Anwendbarkeit – Die Erfindung muss ein technisches und funktionierendes Produkt sein. Sie muss ein nützliches Resultat liefern.
Kann ich mehrere Produktideen einreichen?
Ja, das geht. Sie können maximal drei Produktideen einreichen. Melden Sie diese getrennt an, mit Hilfe Ihres persönlichen Profils. Haben Sie mehr als drei Produktideen? Dann heben Sie diese für die nächste Saison der Besten Idee Deutschlands auf! Dann haben Sie wieder die Möglichkeit, drei Ideen einzureichen.
Kann ich als Betrieb auch eine Idee präsentieren?
Nein, Betriebe sind von der Teilnahme an der Besten Idee Deutschlands ausgeschlossen.
Ich habe mich angemeldet und zwischenzeitlich habe ich entdeckt, dass meine Produktidee bereits besteht. Muss ich meine Anmeldung nun wieder zurückziehen?
Nein, das ist nicht nötig. Wir fordern Sie dann auf, Ihre Produktidee so zu ändern oder zu ergänzen, das sie noch einen technischen Neuheitsaspekt bekommt, denn auf der Grundlage der gebrauchten Techniken wird das Patent angemeldet. Vergessen Sie nur nicht, die Stiftung über das von Ihnen gefundene Patent zu informieren.
Warum muss ich meine Rechte am geistigen Eigentum der Stiftung übertragen?
Durch das Übertragen der Rechte am geistigen Eigentum versetzen Sie die Stiftung in die Lage, Prüfungen durchzuführen, eventuell Patent anzumelden und die Idee zu Ende zu entwickeln. Ohne diese Rechte könnte die Stiftung diese Aufgaben nur ungenügend erfüllen. Als Gegenleistung ist die Stiftung verpflichtet, sich für die Produktideen einzusetzen. Alle Kosten, die durch obengenannte Aktivitäten entstehen, werden von der Stiftung übernommen.
Kann ich eine Idee präsentieren, die ich schon an Dritte verkauft habe?
Das ist leider nicht mehr möglich. Die Produktidee wurde dann bereits in den freien Handelsverkehr gebracht. Sie ist dann keine neue Produktidee mehr.
Wo finde ich Patentliteratur?
Die Website www.espacenet.com bietet die Möglichkeit, in einer Datenbank mit weltweiten Patentpublikationen zu suchen. Sie suchen an Hand von Schlagwörtern im Titel oder in der Zusammenfassung des Patents. Sie können auch nach dem Patenthalter, dem Erfinder, der Veröffentlichungsnummer oder dem Veröffentlichungsdatum suchen. Auf der Website gibt es eine Suchmaske, die Sie Schritt für Schritt durch Espacenet führt.
Kann ich mit andern Erfindern Kontakt aufnehmen?
Wir geben keine Informationen über Teilnehmer und Produktideen an Dritte weiter. Falls Sie Interesse an einer der Produktideen haben, die beim Innovationswettbewerb gezeigt werden, können Sie gerne mit der Stiftung BIN Kontakt aufnehmen.
Unterliegen die Mitarbeiter der Stiftung BIN der Geheimhaltungspflicht?
Selbstverständlich! Die eingesandten Produktideen sind bei den Mitarbeitern sicher aufgehoben. Jeder Mitarbeiter ist zur Geheimhaltung verpflichtet, so dass die Sicherheit aller Produktideen garantiert ist.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich professionellen Rat zum Thema Patente benötige?
Sind Sie nicht sicher, ob und in wie weit das von ihren gefundene Patent relevant für Ihre Einsendung ist? Fragen Sie dann einen Patentexperten. Mit Fragen zu Patenten können Sie sich an die Auskunftsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts wenden.
Ist es möglich, einer Livesendung beizuwohnen?
Natürlich können Sie live im Studio dabei sein. Auf unserer News-Seite finden Sie die aktuellen Termine.
Wie lange bleibt die Kommanditgesellschaft bestehen?
Die KG bleibt bestehen solange die Produkte Gewinn abwerfen. Es kann daher sein, dass Sie Ihr ganzes Leben lang Mitglied der KG sind.
Ist meine Idee geschützt, wenn sie ins Fernsehen kommt?
Alle Einsendungen werden vorab von Patentfachleuten ausführlich auf Neuheit überprüft. Anschließend wird (wenn möglich) eine Patentanmeldung eingereicht, bevor die Idee im Fernsehen erscheint. Wenn noch kein Patent angemeldet worden ist, dann wird der Neuheitsaspekt der Idee nicht im Bild gezeigt. Wenn die Idee Bestandteil des „Stands der Technik“ ist, ist es nicht möglich, Patent anzumelden. Die Technik kann dann von allen angewandt werden.
Was kann ich tun, wenn ich nicht in der Lage bin, meine Idee selbst zu präsentieren?
Sie können eine Zusammenarbeitsübereinkunft mit einer anderen Person schließen, z.B. Familienmitglied, Freund, Bekannter. Diese Person kann Ihre Idee dann präsentieren. Die Einsendung und Präsentation der Idee müssen dann auch auf den Namen dieser Person erfolgen. Diese Person ist auch die einzige Kontaktperson für die Stiftung.
Kann ich auch ohne Einverständniserklärung der Teilnahmebedingungen an der Besten Idee Deutschlands teilnehmen?
Nein es ist nicht möglich, ohne Einverständniserklärung teilzunehmen. Bevor der Wettbewerb beginnt, müssen wir im Besitz einer von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Einverständniserklärung sein. E-mailen oder faxen der Einverständniserklärung ist deshalb nicht möglich. Achten Sie darauf, dass Sie die Einverständniserklärung rechtzeitig an uns schicken.
Muss ich einen Prototyp anfertigen?
Es besteht keine Verpflichtung, einen Prototyp anzufertigen. Alles was dazu beiträgt, der Jury Ihre Produktidee zu verdeutlichen, ist natürlich willkommen! Sie können Ihre Präsentation auch mit einer Zeichnung oder Animation unterstreichen.
Suchen

Links
 
 
 


© 2009 | Disclaimer